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Factoring Glossar - F


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Factor

Die in Deutschland tätigen Factors bieten ihren Kunden neben dem Standard-Factoring, das auch als Full-Service-Factoring bezeichnet wird, eine Vielzahl von Factoring-Varianten.

Factoring

Unter Factoring versteht man den Kauf von Geldforderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen.

Factoring-Gebühr

Die Factoring-Gebühr bezeichnet den Preis für die Übernahme des Ausfallrisikos und des Debitorenmanagements durch den Factor. Sie ist abhängig vom Risiko und Arbeitsaufwand des Factors. Die Gebühr kann zwischen 0,1% bis 3,5% auf den Forderungsbestand ausmachen.

Fälligkeits-Factoring

Der Factoringkunde bekommt hier sofort die Delkredere-Haftung und den gesamten Service geboten, erhält allerdings erst die Bevorschussung der unbezahlten Forderungen, wenn diese bis zum Tage der Fälligkeit noch nicht bezahlt wurden.

Forderungsabtretung

Übertragung einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger Rechtsgrundlage: §§ 398 ff. BGB

Globalzession


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Creditreform
Deutscher Factoringverband